Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 §1. Art und Umfang der Leistung
Die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigung verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.

 

§2. Gewährleistung/Auftrageserfüllung
Die Leistungen der Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungsservice  gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Ort, Zeit , Art und Umfang des Mangels muss beschrieben sein
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungsservice eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Bei Leistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungsservice. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungsservice zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungsservice weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

 

 

§3. Mitarbeiter ( Personal )

Das eingesetzte Personal wird durch die Leitung der Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungsservice überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen.
Die Leitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungsservice  Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungsservice eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

 

§4. Reinigungsmittel und Geräte

Die Firma D.H. Hausmeister und Gebäudereinigungsservice stellt für die Reinigungsarbeiten die erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

 

§5.Unterbrechung der Reinigung
Im Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungserviceden Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

 

§6.Nichtzahlung des Entgeltes
Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice   nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice  durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.

 

§7.Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice wird der Vertrag nicht berührt.

 

§8. Haftung und Haftungsbegrenzung
Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice  auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:

€ 3.000.000.- für Personenschäden , Sachschäden, Schlüsselschäden, Tätigkeitsschäden je nach Schadensart

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.


§9. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

 

§10.Zahlung des Entgelts
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice seine Leistung jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
Die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Mahnungen werden dem Auftraggeber mit 15,00€ in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Sollten der Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorrauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.

 

§11.Preisänderung

Die Firma D.H Hausmeister und Gebäudereinigungservice ist zu einer Anpassung des vereinbarten Preises berechtigt entsprechend der Änderung bei

Löhnen, Sozialbeiträgen, sonstigen gesetzlicher Mehrleistungen, Treibstoffpreisen, Entsorgungs- oder Betriebsmittelkosten (z.B Reinigungsmittel Streugut )

Eine Preisanpassung kann jeweils zum 1. Januar eines Jahres erfolgen und ist dem Auftraggeber rechtzeitig

vorab bekannt zu geben.

 

§12. Vertragsbeginn, Vertragskündigung
Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.  
Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum 31.03., 30.6., 30.09. oder 31.12. eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

 

§13. Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

 

§14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Fulda